Textideen in Zeiten von Copy&Paste

Die Gedanken sind frei, nicht aber, wenn sie irgendwo als Text niedergelegt sind. Dann ist es einfach, sie auf einen Kopierer zu legen oder, mittels Computer und Internet, per Tastendruck in ein neues Umfeld einzustellen.

Gedanken sind in aller Regel aber geistiges Eigentum des jeweiligen Autors, der daran gearbeitet, Wörter ausgetauscht und Sätze gefeilt hat, bis er mit seinem Werk zufrieden war. Allein die Idee zu einem Bonmots („schöne Wörter“) kann eine Weile gedauert haben. Diese Dauer kann oft nicht einmal berechnet werden. Ich habe als Autor natürlich auch so manche Idee erst einmal in eine Schublade gepackt, lasse sie reifen, bis sie irgendwann abgeschlossen sein wird und ich sie als abgeschlossen betrachten würde. Manche Ideen sind so eigentlich unbezahlbar. Aber daher wird die Schriftstellerei ja auch gerne als „brotlose Kunst“ bezeichnet: Vieles landet im Papierkorb oder in irgendwelchen Ablagen, die schnell einstauben.

Textideen, die zum „Werk“ geraten, werden natürlich veröffentlicht und der Menschheit so bekannt gemacht. Jeder darf das lesen und auch im privaten Umfeld rezitieren. Für Schulen gelten Ausnahmeregeln, die dürfen die Werke auch ohne Abgaben vervielfältigen.

Bei Texten im Internet muss man heute fein unterscheiden, welche eine kreative Eigenständigkeit haben und welche nur einen nicht-kreativen Einwurf darstellen. Wer Texte aus dem Internet ohne Nachfrage ungeprüft übernimmt, muss sich stets fragen, ob er das nicht in eigenen Worten, – also mit eigener kreativer Leistung, – wiedergeben kann oder zumindest die übernommenen Passagen als Zitat kennzeichnen möchte. Letzteres ist auch völlig in Ordnung, wenn es bestimmte Umfänge nicht übersteigt, was sich nach dem Gesamtzusammenhang richtet.

Alles, was über das Erlaubte hinausgeht, stellt die Verletzung geistigen Eigentums dar. Als Autor und Mitglied der VG WORT (Verwertungsgesellschaft Wort) halte ich mich nicht nur an die Rechtslage, mehr noch, ich werde jeden, der beim Kopieren fremder Texte ein gewisses Maß überschreitet, anzeigen und der VG WORT melden.

Geistiger Diebstahl ist dem Entwenden von Sachen wie Fahrrädern, Wertgegenständen oder Kleidern gleichzusetzen.