Ihr Kunde hat ein Recht darauf

Viele Unternehmen haben klangvolle Namen, verraten ihren Kunden jedoch leider nicht, mit wem sie es zu tun haben, wer sich persönlich um die Aufträge kümmert. Auch wenn vieles durch EDV in der Abwicklung vereinfacht ist, es sind Menschen, die zumindest die korrekten Anstöße liefern und damit für Ihre Zufriedenheit sorgen.

Deshalb sollten Ihre Kunden auch die vollständigen Namen der zuständigen Sachbearbeiter kennen. Dadurch wird der Prozess persönlicher und die Kunden wissen im Falle eines Falles, an wen sie sich wenden können. Aber bitte schicken Sie nicht ein Phantasiewesen wie Erika Mustermann vor. Das durchschaut Ihr Kunde schnell und entwickelt in diesem Fall nicht so viel Sympathie als bei Menschen aus Fleisch und Blut.

Was für Firmen gilt, muss auch von Behörden beachtet werden, wenn sie ihre Kunden ernst nehmen und freundlich behandeln wollen. Lange erhielt ich Schreiben von meinem zuständigen Finanzamt von einer Person, – nennen wir sie hier Schmidt. Der Namenszug war gestempelt. Wollte ich ans Amt schreiben, wusste ich nicht einmal, ob ich einer Dame oder einem Herren schreiben sollte. „Sehr geehrte Damen und Herren“ als Anrede ist auch zu gestelzt und passt in diesem Zusammenhang nicht mehr in unsere Zeit. Diese unpersönliche Person bekam erst Jahre später einen „Ausdruck“, als ich einen Anruf von Frau Schmidt erhielt.

Abschließend eine Bitte: Melden Sie sich im geschäftlichen Umfeld auch am Telefon mit Ihrem vollständigen Namen, denn gerade die Verbindung aus Vor- und Familiennamen zeigt Ihre Individualität und Gesamtpersönlichkeit. Das kann der Familienname alleine nicht ausdrücken.