Man muss auch mal „Nein“ sagen können. Und wenn Sie unterstreichen wollen, dass für bestimmte Fälle dieses „Nein“ nicht zutrifft. Wir nähern uns einem rhetorischen Konstrukt, bei dem viele Fehler gemacht werden, der doppelten Verneinung. Mehr u.a. bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Verneinung
Mit dieser sprachlichen Besonderheit verhält es sich ähnlich wie in der Mathematik mit den negativen Vorzeichen. Multipliziert man zwei negative Werte miteinander, so erhält man ein positives Ergebnis. Bei der doppelten Verneinung in der Sprache gibt es noch die Besonderheit, dass das Ergebnis eine Bejahung sein kann oder eine Verneinung. Hier wird es für Sprachschüler aller Sprachen schwierig, genau zu durchschauen, was eigentlich gemeint ist. Aber nicht nur Sprachschülern kann es heiß und kalt werden, auch Muttersprachler kommen bei doppelten Verneinungen schnell ins Stutzen: Wie ist der Satz gemeint?
Deshalb sollten bei professionellen Texten doppelte Verneinungen vermieden werden. Sonst steigt Ihnen bei jedem dieser Sätze ein gewisser Prozentsatz an Lesern aus, legt das Blatt weg oder klickt sich weiter.
Was im Deutschen nicht funktioniert, das gibt es in anderen Sprachen, angefangen beim Latein. Da bedeutet die doppelte Verneinung eine betonte Bestätigung.
Aber auch bei der einfachen Verneinung kann es zu sprachlichen Konflikten kommen. Wer nicht Kaufmann ist, mag dann noch nicht automatisch Nichtkaufmann sein. Gleiches gilt für Nichtfachleute, die automatisch keine nicht Fachleute sind. Ein Nichtwähler ist durchaus Wahlberechtigter, also jemand, der von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht. Der Nichtwähler ist ein juristischer Begriff. Er umfasst alle, die wählen gehen könnten. Er grenzt sie so auch von denen ab, die nicht Wähler sind, weil ihnen die Berechtigung dazu fehlt (Alter, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz im Wahlbezirk, etc.).