Menschen neigen zur Faulheit. Deshalb kürzen sie gerne ab. Und sie gehen auch davon aus, dass alle Leser ihre verwendeten Abkürzungen auch verstehen. Das geht aber nur, wenn man sich im selben Sachgebiet bewegt, wo üblicherweise jede Abkürzung nur einmal vergeben ist.
Wenn Sie nett zu Ihren Lesern sein möchten, schreiben Sie alle Begriffe zumindest bei ihrem ersten Auftreten aus. Wenn Sie danach in eine Klammer setzen, wie Sie den Begriff (Beg.) künftig abkürzen möchten, wird auch jeder Leser wissen, welchen Beg. sie da gemeint haben.
Ich selbst miste lieber alle Abkürzungen aus und verwende nur die Langform. Bei meinen Lesern kommt das gut an und lässt das Lesen nicht zum Ratespiel werden.
Natürlich gibt es Beg., die so weit verbreitet sind, dass man sie nicht erklären muss. Dazu gehören TV, UKW, BMW, AGB, USA und viele weitere.
Wenn es üblich ist, Texte noch stärker abzukürzen, dann müssen die Kurzwörter so gewählt werden, dass jeder Mensch sie versteht und flüssig lesen kann, vorausgesetzt er ist vom Fach. Ein Beispiel aus der Juristerei: Der BGB-Kommentar Palandt wird seit eh und je in einer eigenen Kurzform verfasst und dennoch von Juristen verstanden. Nehmen wir zum Beispiel einen Absatz zum Thema Kauf beim §433, BGB, Verkäuferpflichten beim Sachkauf:
„Pfl zur Überg u zur EigtVerschaffg bestehen selbstd nebeneinander; außerdem die Nebenpfl. Der Vertr ist nicht vollst erf, solange eine der beiden Pfl nicht erf ist; daher ist Unmöglk u Verz hinsichtl der einen Pfl Unmöglichk od Verz für den ganzen Vertr. ….“
Klar? Dann ist es ja gut. LG oder besser „mit freundlichen Grüßen“