Bei Texten, die einen juristischen Hintergrund oder rechtliche Aspekte beinhalten, kommt es auf eine besonders exakte Sprache an. Das bemerkt man an der aktuellen Stuttgart 21 – Diskussion: „Baustopp“ ist hier ein von beiden Parteien unterschiedlich ausgelegter Begriff. Deshalb spricht man inzwischen, wo die Schlichtungsverhandlungen beginnen, besser von einer „Bauunterbrechung“.
Juristische Feinheiten verbergen sich auch hinter den Begriffen „Gewalt“ und „Widerstand“. Und im allgemeinen rechtlichen Umfeld sind „Angeklagte“ und „Beklagte“ ganz unterschiedliche Personen: Ein Angeklagter gehört in ein Strafverfahren, den Beklagten findet man dagegen bei privaten oder öffentlichen Rechtsfällen.
Nur Volljuristen dürfen bei uns Rechtsberatung leisten. Da ich einige Semester Jura studiert, mein Studium aber nicht abgeschlossen habe, erhalten Sie von mir keine Rechtsberatung, aber Sie dürfen bei meinen Texten Verständnis und Sensibilität für juristische Hintergründe erwarten.